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21. November 2009
 

ZDFwochen-journal

 
samstags, 13.05 Uhr
Regen und früher Einbruch der Dunkelheit sorgen für schlechte Sicht der Autofahrer. Quelle: dpa
Bei dem Wetter kommt keine Fahrfreude auf.

Autofahrer richten sich auf den Winter ein

Wildwechsel beachten und Winterreifen aufziehen

Durch den drastischen Temperatursturz in den vergangenen Tagen haben Werkstätten jetzt Hochkonjunktur: Vernünftige Autofahrer lassen sich die Winterreifen montieren. Denn mit dem Kälteeinbruch müssen sie sich auf neue Straßenverhältnisse und Gefahren einstellen.

 
 
 
 

Vor allem im Herbst ist das Wild bei der Suche nach neuen Futterplätzen mobil. Wer vorsichtig fährt und einige Dinge berücksichtigt, kann unnötige Gefahren für Mensch und Tier vermeiden. Ein Wildunfall ist eine gefährliche Angelegenheit: Der Autofahrer muss in Sekundenschnelle reagieren, was häufig zu riskanten Ausweichmanövern führt.

 

Wenn verletzte Tiere angeschlagen auf der Fahrbahn herumirren, erhöht das die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Jedes Jahr entsteht durch Wildunfälle auf Deutschlands Straßen ein Sachschaden von rund 400 Millionen Euro, hinzukommen ungefähr 3000 Verletzte und etwa 30 Tote, so die amtliche Unfallstatistik.

Wildwechsel Verkehrsschild. Quelle: ZDF
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Dieses Schild warnt vor Wildwechsel.

Erhöhte Aufmerksamkeit

Beachten Sie vor allem das Wildwechsel-Warnschild - den springenden Hirsch im roten Dreieck - und passen Sie Ihr Fahrverhalten entsprechend an. Das heißt: Geschwindigkeit reduzieren, Sicherheitsabstand erhöhen und bremsbereit sein. Bei Fahrten durch bewaldetes Gebiet müssen Sie immer mit Wildwechsel rechnen, aber auch schon in dichten Gebüschen können sich Tiere verbergen. Behalten Sie deshalb die Straßenränder sowie angrenzende Wälder und Felder besonders gut im Auge. Seien Sie besonders aufmerksam während der Morgen- und Abenddämmerung.

 

Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn bereits ein Tier die Fahrbahn passiert hat, denn nicht selten folgt ein zweites Tier oder sogar ein ganzes Rudel. Ist in der Dunkelheit Wild in Sicht, sollten Sie in jedem Fall sofort abbremsen und das Fernlicht ausschalten, da die Tiere sonst geblendet werden und sich nicht mehr orientieren können. Anschließend können Sie versuchen, durch kurze Hupstöße das Wild zu verscheuchen.

Wildunfall. Quelle: ZDF
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Ein Zusammenstoß kann schlimme Folgen haben.

Keine riskanten Manöver

Mit riskanten Ausweichmanövern gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch nachfolgende Verkehrsteilnehmer und den Gegenverkehr. Deshalb lautet die Regel hier: lieber einen kontrollierten Zusammenstoß riskieren, als unkontrolliert ausweichen, denn in den meisten Fällen ist ein Zusammenstoß mit dem Tier weniger folgenschwer. Hierbei ist aber die Größe des Tieres von entscheidender Bedeutung, auch was die Schadensregulierung durch die Versicherung angeht.

 

Deshalb sollte nach dem Motto verfahren werden: Bremsen für Tiere ja, aber nicht um jeden Preis. Denn wer beispielsweise einem Igel oder Hasen ausweicht und einen Schaden verursacht, könnte bei seiner Versicherung leer ausgehen.

 

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Beweise sichern

Unfallschäden durch Wild werden in der Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. In der Regel kommt es nicht darauf an, ob das Tier bei dem Unfall berührt wurde, oder der Schaden etwa durch rasches Abbremsen entstand. Ohne die nötigen Beweise wie Polizeibericht, Fotos, Blutspuren oder Haare könnte es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen.

 
 

Unfallstelle sichern

War ein Zusammenstoß mit dem Tier nicht zu vermeiden, ist der Fahrer dazu verpflichtet, sofort anzuhalten und wie bei jedem Unfall die Unfallstelle durch Warndreieck und Warnblinkanlage abzusichern. Konnte das Tier entkommen, sollte nach Möglichkeit die Stelle gekennzeichnet werden, an der das Tier die Fahrbahn verließ.

 

Sollten Personen verletzt worden sein, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie einen Notarzt. Danach ist der Autofahrer gesetzlich dazu verpflichtet, die Polizei und wenn möglich auch das Forstamt oder den Jagdpächter zu informieren.

 

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Auf jeden Fall melden

Wer einen Wildunfall nicht meldet, kann wegen Fahrerflucht belangt werden. Berühren Sie das verletzte oder getötete Tier nicht, da die Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht. Vor allem verletzte Dachse, Füchse oder Wildschweine können Ihnen schwere Verletzungen zufügen. Warten Sie bis zum Eintreffen der Polizei oder des Jagdpächters und folgen Sie deren Anweisungen. Auf keinen Fall sollten Sie das Tier mit der Absicht mitnehmen, es zum Tierarzt zu bringen! Die unberechtigte Aneignung von Wild ist eine Straftat.

 
Igel auf der Fahrbahn. Quelle: ZDF
ZDF
Wann bremsen? Die Verhältnismäßigkeit abschätzen!

Nachweis für die Versicherung

Bei einem Wildunfall greift generell nur die Kasko-, nicht die Haftpflichtversicherung, und dies meist auch nur bei Schäden durch "jagdbares Haarwild". Dies sind zum Beispiel Rehe und Hirsche, jedoch keine Ziegen oder Pferde. Einige Versicherer übernehmen die Schäden unabhängig von dem in den Unfall verwickelten Tier. Zudem muss der Versicherte nachweisen, dass er nicht unverhältnismäßig reagiert hat, also etwa wegen eines Eichhörnchens in den Gegenverkehr gerast ist und einen schweren Unfall verursacht hat.

 

Für den Nachweis bei der Versicherung ist in jedem Fall die Unfallmeldebestätigung einer Polizeidienststelle erforderlich. Lassen Sie sich am besten eine so genannte Wildunfallbescheinigung ausstellen. Sehr hilfreich sind auch Beweise in Form von Fotos, Zeugenaussagen oder Unfallspuren wie zum Beispiel Tierhaare am Auto. Deshalb sollte der Unfallwagen nicht gereinigt werden, bis er von einem Sachverständigen begutachtet wurde. Schadenersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer können in der Regel nicht geltend gemacht werden, da Wild im juristischen Sinne als herrenlose Sache angesehen wird.

Die Profiltiefe von Winterreifen wird geprüft. Quelle: ap
ap
Winterreifen im Check.

Jetzt die Winterreifen aufziehen

Eine gesetzliche Winterreifenpflicht gibt es nicht. "Aber es gibt eine Verordnung, in der es heißt, je nach Wetterverhältnissen muss das Auto die geeignete Ausrüstung haben", erklärt Rechtsanwältin Dr. Susanne Zöphel. Dazu gehört auch Frostschutzmittel in der Scheibenwisch-Anlage. Winterreifen werden schon bei Temperaturen unter plus sieben Grad empfohlen. Als wintertauglich gelten generell alle Allwetter-, Ganzjahres- oder Winterreifen, die das M+S- (für Matsch und Schnee) oder Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke haben. Wer bei Schnee oder Eis mit Sommerreifen erwischt wird, kann zur Kasse gebeten werden und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei kassieren.

Wer mit falschen Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen fährt, geht zusätzlich ein Haftungsrisiko ein. "So müssen Autofahrer versicherungsrechtlich mit Nachteilen rechnen, wenn es unter solchen Umständen zum Unfall kommt. Den Schaden des Unfallopfers zahlt zwar die Pkw-Haftpflichtversicherung unabhängig davon, ob die Bereifung des Unfallverursachers ausreichend an die Wetterverhältnisse angepasst war. Die Kaskoversicherung dagegen kann die Leistung für Schäden am eigenen Auto aufgrund grober Fahrlässigkeit verweigern", so Susanne Zöphel. Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe der Reifen beträgt 1,6 Millimeter, die Autoclubs empfehlen allerdings 4 Millimeter bei Winterreifen.

 

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Freie Sicht?

Versuchen Sie kein Gucklochfahren! Wer ohne Sicht sein Auto startet, weil die Scheiben vereist oder vernebelt sind, riskiert seinen Versicherungsschutz und natürlich Menschenleben. Reinigen Sie auch regelmäßig Scheinwerfer und Nummernschilder. "Wenn Ihr Kennzeichen wegen Dreck oder Schnee unleserlich ist, droht sogar eine saftige Geldbuße", warnt Rechtsanwältin Dr. Susanne Zöphel.